Mitnahme einer Begleitperson
Ein Angebot des Kurzentrums
Um Familien mit mehreren Kindern den Kurablauf zu erleichtern, bieten wir den Familien die Mitnahme einer Begleitperson an!
Für Familien ab 3 Kinder mit genehmigter Kur:
Kostenfreie Übernachtung und Verpflegung einer Begleitperson im Zimmer der Familie.
Für Familien mit 2 Kindern mit genehmigter Kur:
Kosten für eine Begleitperson für Übernachtung und Verpflegung für 3 Wochen 525€ ( pro Tag VP 25€ )
Bewilligung der Krankenkasse
Wenn Sie Ihre Bewilligung der Krankenkasse vorliegen haben bitten wir Sie die Begleitperson direkt mit anzumelden, damit wir Sie bestmöglich unterbringen können.
Kurzentrum Sonnenschein
Innenriederstr. 38-40
94227 Zwiesel
09922 - 8600
info@klinik-sonnenschein-zwiesel.de

Ihre Begleitperson
Wer eignet sich als Begleitperson zu Ihrer Kur?
Die Wahl der Begleitperson wirkt sich ummittelbar auf den Erfolg Ihrer Kur aus, denn nicht jeder eignet sich dafür. Generell gilt für die Begleitperson:
- sollte eine gute Beziehung zu Ihren Kindern haben um den Ablauf der Kur für Sie wirklich zu erleichtern.
- sie müssen sich gut verstehen, denn Sie werden drei Wochen auf wenig Raum zusammen leben.
- sollte gesund sein.
- die eigenen Bedürfnisse hinten anstellen können - denn hier geht es um Ihre Kur.
Ehepartner(in) oder Lebensgefährte(in) als Begleitperson
Familienkuren, bei denen alle Personen einer Familie behandelt werden, werden nur in absoluten Ausnahmefällen genehmigt und gibt es daher sehr selten. Einige Kurbesucher(innen) nehmen sich daher gerne den Partner(in) als Begleitperson mit. Jedoch muss hier ganz klar sein: Die Begleitperson ist in tägliche feste Abläufe eingebunden und eine Kur ist kein Familienurlaub.
Folgende Punkte befürworten den/die Partner(in) als Begleitperson:
- Sie selber benötigen Unterstützung im täglichen Leben und Ihr Partner und Sie sind im Alltag ein eingespieltes Team.
- Ihre kleinen Kinder haben eine enge Bindung zu Ihrem Vater, Sie empfinden die Trennung für drei Wochen für zu lange und nur Wochenendbesuche zu belastend für die Kinder.
- Sie sich aktiv mit Ihrem Partner über Ihre Erkenntnisse während Ihres Aufenthalts austauschen möchten und über Änderungsmöglichkeiten in Ihrem Alltag zu Hause beraten möchten.
- Sie ein Kind haben, das auf Grund eines Handicaps erhöhten Betreuungsaufwand hat und Ihr Partner Sie in der Versorgung unterstützen kann.
- Sie selber unter starkem Heimweh leiden.
- Sie sich wünschen, dass die Beziehung Ihres Partners zu Ihrem(n) Kind(ern) intensiver wird.
Sollten Sie sich jedoch derzeit in einer instabilen Beziehung befinden mit einem Partner der Sie sehr fordert oder Sie im Alltag nicht unterstützt, so raten wir Ihnen dringend davon ab Ihren Partner als Begleitperson mitzunehmen.
Was sind die Aufgaben der Begleitperson?
Gerade um Kurbesucher(innen) mit mehr als zwei jüngeren Kindern, einem oder mehreren Babys, optimal behandeln zu können, sind Begleitpersonen für den Erfolg einer Kur fast unverzichtbar.

Die sich in unserem Haus befindende liebevolle Kinderbetreuung kann leider keine 1:1 Betreuung leisten. Hier kommt Ihre Begleitperson ins Spiel. Damit Sie sich wirklich Ihrer Gesundung ohne Sorge und ohne schlechtes Gewissen Ihrem(n) Kind(ern) gegenüber widmen können, übernimmt Ihre Vertrauensperson folgende Aufgaben:
- Betreuung des Babys oder Kleinkindes, das noch nicht an eine Trennung von Ihnen gewöhnt ist oder stark fremdelt.
- Eingewöhnung der Kleinkinder in unserer Kinderbetreuung.
- Begleitung der Kinder, die ebenfalls in einen Therapieplan eigebunden sind.
- Mitbetreuung der Kinder am Wochenende und den therapiefreien Zeiten.
- Betreuung eines Kindes mit Handicaps.
- Unterstützung für Sie, Ihre Kur bestmöglich zu nutzen.
- Betreuung im Krankheitsfall der Kinder.
Wer bekommt Gehaltsfortzahlung?
Begleitperson Mutter-Kind-Kur
Ist ein Elternteil als Begleitperson eines Kindes angemeldet ist der Fall klar. Der Elternteil muss vom Arbeitgeber freigestellt werden und nicht extra Urlaub dafür verwenden. Die Lohnfortzahlung erfolg über den Arbeitgeber wie in § 9 des Entgeltfortzahlungsgesetzes geregelt.
Anders verhält es sich bei einer Begleitperson bei einer Mutter/Vater-Kind-Kur:
Jetzt behandelt wird folgendes Fall Beispiel:
Familie Mayer hat drei Kinder, 9 Monate, 3 Jahre und 4 Jahre alt. Frau Meyer hat eine Mutter-Kind-Kur bewilligt bekommen. Der drei Jahre alte Tom ist als zu behandelnde Person mit angemeldet, die neun Monate alte Leni und der 4 Jahre alte Paul als Begleitpersonen.
Unser Haus bietet Familie Meyer die kostenlose Mitnahme einer erwachsenen Begleitperson an. Herr Meyer möchte als Begleitperson seine Frau bei der Kur bestmöglich unterstützen und die Hauptbetreuung von Leni übernehmen, da diese noch zu klein für einen längeren Aufenthalt im Kinderland ist. Auch der zu behandelnde Tom tut sich schwer für längere Zeit in fremder Betreuung zu bleiben. Der Arbeitgeber von Frau Meyer hat Sie freigestellt und muss den Lohn während des dreiwöchigen Aufenthaltes weiter bezahlen.
Ein Sonderfall:
Familie Meyer entscheidet sich dafür, dass Frau Meyer mit dem 3- jährigen Tom alleine auf Kur fährt und Herr Meyer zu Hause die Betreuung von Leni und Paul übernimmt. Dafür beantragt Herr Meyer eine Freistellung (unbezahlten Urlaub) von seinem Arbeitgeber.
Hier würde die Krankenkasse den Verdienstausfall übernehmen. Eine gute Nachricht noch: In unserem Hause ist es Begleitpersonen erlaubt, außerhalb der Therapiezeiten auch unser Schwimmbad und unsere Freizeitangebote mit zu benutzen.
Anders ist es bei Herrn Meyer:
Herr Meyer müsste sich als Begleitperson für den dreiwöchigen Kuraufenthalt Urlaub nehmen. Er hat keinen Anspruch auf Ersatzleistungen der Kranken- oder Rentenkasse. Lediglich der Aufenthalt in unserem Hause wäre für Ihn kostenfrei.
Unser Fazit:
Eine Begleitperson, die Sie zuverlässig bei der Betreuung Ihrer Kinder und der Erreichung Ihrer Kurziele unterstützt, ist Gold wert! Es muss jedoch eine geeignete Person sein, denn wenn die Begleitperson zur Belastung während Ihrer Kur wird, ist das Kurziel in Gefahr.
